Freitag, 6. februar 2009 5 06 /02 /2009 14:15
- von mumie99 - veröffentlicht in: 1. FC Kaiserslautern

Mein selbst gebasteltes und als netter Scherz gemeintes neues Wappen für das Bundesland Rheinland-Pfalz ist doch irgendwo problematischer, als ich gedacht hätte. Was ein Hoheitszeichen ist, war mir klar, dennoch dachte ich, dass eine künstlerische Betätigung am Wappen im Zuge der Gemeinfreiheit zulässig wäre, schließlich empfand ich mein Schaffen nicht als eine öffentliche Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.

Da die rechtlichen Hinweise im Internet allesamt sehr schwammig sind und waren und ich dazu ja ein absoluter Laie auf dem juristischen Felde bin, war ich bestrebt mein Kunstwerk fachmännisch absegnen zu lassen, bevor auch mir eine Abmahnung ins Haus flattert, scheint ja gerade irgendwo in Mode zu sein...

Der Gang zum Anwalt erschien mir als etwas übertrieben und daher wendete ich mich mit dem folgenden und sinngemäß widergegebenen Schreiben an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz:

Mich würde sehr interessieren, ob das veränderte Symbol im Anhang den Tatbestand der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole erfüllt und ich mich strafbar mache, wenn ich dieses Symbol im Zuge meiner FCK-Leidenschaft als kleinen Scherz im Internet publiziere.

Das Wappen wurde bereits als großes Transparent im Stadion enthüllt und ich hoffe, dass Sie mir eine kurze und rechtliche Begründung liefern können.

Gerade eben erhielt ich nun eine umfassende Antwort, die so aussieht:

Das rheinland-pfälzische Landeswappen wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt. Es ist als Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz nach seiner historischen und rechtlichen Funktion besonders geschützt und darf nur von den staatlichen Organen, den Lan­desbehörden und von den im Gesetz genannten anderen Institutionen geführt werden. Es ist somit grundsätzlich nur den staatlichen Stellen vorbe­halten (Landesgesetz über die Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz - Wappen- und Flaggengesetz -  in der Fassung vom 7. August, GVBl. S. 293).

Daher wird grundsätzlich jede Verwendung des Landeswappens durch andere, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck hinausgeht, versagt, da bei einer Verwendung des Landeswappens durch andere sehr leicht ein amtlicher Eindruck im Sinne hoheitlichen Handelns und somit eine Verwechslungsgefahr mit den staatlichen Einrichtungen entstehen kann. So sind beispielsweise Verbände, Vereine, Firmen, Parteien und Privatpersonen nicht berechtigt das Landeswappen zu verwenden. Auch kann eine Genehmigung für wirtschaftliche Zwecke nicht in Frage kommen.

Gleichwohl soll dem bestehenden Bedürfnis, die Verbundenheit mit dem Land Rheinland-Pfalz durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, entsprochen werden. Daher bestehen keine Bedenken, wenn ein Wappen verwendet wird, das in seiner äußeren Form und der Gestaltung der Wappenfiguren so weit von dem amtlichen Hoheitszeichen abweicht, dass eine Verwechslungsgefahr mit dem offiziellen Landeswappen ausgeschlossen ist. Die Landesregierung hat daher das sogenannte "Rheinland-Pfalz Wappenzeichen" geschaffen. Das Wappenzeichen ist genehmigungsfrei. Darf aber in seiner Ausgestaltung nicht verändert werden. Sie können dieses Rheinland-Pfalz-Signet gerne für Ihre Zwecke ohne weitere besondere Genehmigung verwenden. Sie können das Wappenzeichen im Internet unter der Adresse: http://www.stk.rlp.de und dann weiter über "Staatskanzlei" und "Wappenzeichen" finden und downloaden.

Eine Verwendung des Landeswappens in der von Ihnen beabsichtigten Weise ist somit nicht zulässig. Verstöße werden über das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geahndet.  Ob eine Verunglimpfung vorliegt, kommt auf die Art und Weise des Einzelfalles an. 

In erster Linie bin ich erst mal sehr dankbar für die schnelle und umfassende Antwort, auch wenn sie mir leider keinen künstlerischen Freiraum lässt. Ich habe in der Folge das Bild in die ewigen und virtuellen Jagdgründe befördert und stehe somit wieder mit beiden Beinen auf der sicheren und legalen Seite.

Ich bedauere es sehr, dass ich nach dieser Absage aus Mainz, das neue Rheinland-Pfalz-FCK-Logo, das ja auch schon regelmäßig als riesiges Transparent im Stadion gezeigt worden ist, nicht weiter verwenden darf.

Als findiger Internetuser habe ich allerdings schon einen cleveren Ausweg gefunden und lasse einfach andere Leute für mich die Rübe hinhalten. Auf der FCK-Fan-Seite Der Betze brennt gibt es in der Abteilung Fanfotos vom Spiel 1.FC Kaiserslautern gegen Mainz 05 zwei Bilder die das große Transparent zeigen, so dass sich jeder ein Bild machen kann, was ich ursprünglich nachgebaut hatte und was hier auf dem Blog hätte Verwendung finden sollen.
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